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Impressum – muss das wirklich sein

Es war einmal vor nicht allzu langer Zeit, dass das Internet erfunden wurde. In diesem Netzwerk an fast unendlichen Daten kann man so gut wie alles finden. Es erleichtert uns die Suche, man muss nicht mühevoll in eine Bibliothek pilgern und Unmengen an Büchern durchforsten, bis man die passende Antwort auf eine Frage gefunden hat. Doch was findet man in JEDEM Buch? Richtig – ein Impressum. Dort kann ich nachlesen, wer das Buch verfasst hat und bekomme noch ein paar weitere wichtige Infos. Das schafft Vertrauen, weil ich beispielsweise den Autor kenne und weiß, dass die Antwort passen wird.


Impressum schafft Vertrauen

Nun sind wir auch schon beim wichtigsten Punkt angelangt. Denn auch im Internet ist es ein absolutes Must-Have (gesetzlich vorgeschrieben), dass jede Webseite ein Impressum haben muss. Wir unterscheiden zwischen einem „großen“ und einem „kleinem“ Impressum, dazu später mehr. Wie kann dies nun Vertrauen schaffen? Im Grunde auf dieselbe Art und Weise wie in einem Buch oder einem Magazin. Ich weiß, wer dahinter steckt. Das ist besonders wichtig beim Online-Shopping, damit ich sehen kann, ob es sich um einen seriösen Anbieter handelt und auch, wo sich der Firmensitz befindet. Nicht immer verbirgt sich hinter ein .at-Domain auch ein österreichisches Unternehmen.


Welche Sprache sprichst du?

Bleiben wir noch ein wenig beim Vertrauen. Wenn du mit internationalen Kunden zu tun hast, ist es ratsam, deine Seite auch in Englisch zur Verfügung zu stellen (Ingrid Sonnleitner von sonn!trans unterstützt dich dabei gerne). Jedoch rate ich dir davon ab, nur eine englische Variante anzubieten. Dies kann bei nationalen Kunden für Unmut sorgen. Vielleicht spricht nicht jeder deiner potenziellen Kunden Englisch bzw. würde sich fragen, weshalb die Seite nicht auch auf Deutsch verfasst ist und in weiterer Folge, wie deine Arbeitsweise ist.


Was brauche ich alles?

Zum Abschluss noch zum „trockenen“ Teil des Impressums. Was muss enthalten sein?


Kleine Webseiten: Sind Seiten, die sich auf die Leistungen, Produkte bzw. Werbepräsentation des Unternehmens/Medieninhabers beschränken.


Inhalt des kleinen Impressums

  • Name des Medieninhabers

  • Firma

  • Unternehmensgegenstand

  • Wohnort /Sitz (Niederlassung)


Wenn ich eine Webseite für meine Kunden erstelle, führe ich noch ein paar zusätzliche Informationen an:


  • Kontaktdaten wie E-Mail und Telefonnummer

  • Firmenbuchnummer

  • Firmengericht

  • Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nr.)

  • Behörde gemäß ECG (E-Commerce-Gesetz) Bezirkshauptmannschaft XY

  • Rechtsform

  • Mitglied der Wirtschaftskammer XY

  • Berufsbezeichnung

  • Bankdaten

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen


Große Webseiten: Sind Seiten, die redaktionelle Beiträge enthalten, die die öffentliche Meinung beeinflussen.


Inhalt des großen Impressums

  • Name des Medieninhabers

  • Firma

  • Unternehmensgegenstand

  • Wohnort/Sitz (Niederlassung)

  • Erklärung über die grundlegende Richtung des Mediums sowie Firma/Sitz/Unternehmensgegenstand jedes Medienunternehmens, an dem eine der anzugebenden Personen beteiligt ist

  • Bei Gesellschaften und Stiftungen

    • Vertretungsbefugte Organe (z. B. Geschäftsführer)

    • Mitglieder des Aufsichtsrats

  • Zusätzlich bei Gesellschaften

    • Gesellschafter mit Art und Höhe der Beteiligung inkl. Treuhandverhältnissen und stillen Beteiligungen

  • Zusätzlich bei Stiftungen

    • Stifter

    • Begünstigte

  • Zusätzlich bei Vereinen

    • Vorstand

    • Vereinszweck

    • ZVR Nummer


Kurz zusammengefasst


Wir kennen das Impressum von Büchern und Magazinen. Daher schafft es auch im Internet Vertrauen und gibt uns eine gewisse Sicherheit. Natürlich kann man alles manipulieren, aber davon gehen wir nicht aus. Das Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben und wenn du eine Webseite ohne findest, dann würde ich die Seite schnell wieder verlassen. Du kannst auch deine Webseite mit dem Eintrag im Firmen-A bis Z der Wirtschaftskammer zusätzlich verlinken. Vergiss nicht, dass diese Bestimmungen für jede Form von elektronischen Inhalten (Newsletter, Facebook, …) gelten.


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